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An der Johannesschule werden derzeit 34 Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Klassen inklusiv unterrichtet.
Um das Recht auf Bildung für alle Kinder ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit (siehe Art. 24 der Behindertenrechtskonvention) zu verwirklichen, sind alle Schulen mehr oder weniger mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung konfrontiert.
Die Schülerinnen und Schüler in den sonderpädagogischen Bereichen körperlich-motorische Entwicklung, emotionale-soziale Entwicklung, sprachliche Entwicklung sowie Sehen und Hören werden nach dem Lehrplan der Grundschule (lernzielgleich) unterrichtet. Dagegen werden die Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen nach dem Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (lernzieldifferent) unterrichtet. Dies stellt die Lehrkräfte vor immense Herausforderungen, da zusätzliche Förderungsstunden und pädagogisches Personal nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann.
Sonderpädagogischer Förderbedarf wird bei Kindern ausschließlich durch eine vertiefte sonderpädagogische Diagnostik, den Mobilen sonderpädagogischen Dienst der jeweiligen Förderschule, festgestellt.
Ist zu vermuten, dass in einem der oben genannten Bereiche bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte, wird in enger Absprache mit den Eltern eine Beratung und ggf. auch ein Feststellungsverfahren durch die jeweilige Förderschule durchgeführt. Dabei werden den Eltern die Abläufe genau erläutert und Ergebnisse zeitnah im Gespräch vertieft.
Bereits im Vorbereitungsjahr der künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger wird eng mit den Eltern, den Kitas, dem Gesundheitsamt sowie den Förderschulen zusammengearbeitet. Dies setzt sich während der Grundschulzeit der Kinder fort. Im Rahmen der Beratung sowie der Einleitung des Feststellungsverfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder auch der Betreuung inklusiv beschulter Kinder, profitieren die Lehrkräfte der Johannesschule von der sonderpädagogischen Expertise der Förderschullehrkräfte. Mit folgenden Förderschulen und -zentren besteht eine enge Kooperation:
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Zuständiger Mobiler sonderpädagogischer Dienst
Die inklusive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf an der Johannesschule sieht Einzel- und Kleingruppenunterricht sowie individuelle Unterstützung und Beobachtung im Klassenverband vor. Die Unterrichtsformen und -inhalte, sowie die methodisch-didaktischen Unterstützungsmaßnahmen werden dabei jeweils unter Beachtung des individuellen Förderplans der Kinder ausgewählt. Anhand dessen werden außerdem alle unternommenen Maßnahmen regelmäßig durch die Lehrkräfte evaluiert.
Eine gelingende Inklusion kann nur erfolgen, wenn Eltern sich ebenso dieser Herausforderung stellen und ihr Kind bestmöglich unterstützen.